1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Film- und Fotodesign-Leistungen zwischen STUDIO LETSCH und
dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann,
wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende
oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG von STUDIO LETSCH gelten auch, wenn STUDIO LETSCH in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen
des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig,
wenn ihnen STUDIO LETSCH ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der
Parteien. STUDIO LETSCH schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell
vereinbart wurden.
Die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1 Die Anfertigung von Filmen und Fotografien und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die STUDIO LETSCH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von STUDIO LETSCH
Sonder- und/oder Mehrleistungen von STUDIO LETSCH, so folgt daraus eine ergänzende
Vergütungspflicht.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so kann STUDIO LETSCH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann STUDIO LETSCH auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
davon unberührt.
3.2 Filme und Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine
einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
auf der Grundlage des jeweils aktuellen AGD Vergütungstarifs Design, wie er zwischen
der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige
Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde.
Der Vergütungstarif Design wird dem Auftraggeber auf Anfrage vom STUDIO LETSCH zur
Einsicht zur Verfügung gestellt. Der Stundensatz von STUDIO LETSCH liegt derzeit bei 60,00 € Netto.
3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
3.4 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die STUDIO LETSCH
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar
entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält STUDIO LETSCH auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz.
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3.5 Für folgende Nebenkosten wird bereits mit Vertragsschluss die folgende Vergütung vereinbart:
– Fahrt- und Reisekosten, werden
im üblichen Umfang gesondert berechnet. Dabei wird bei Nutzung eines PKWs
der Durchschnitt eines Mittelklasse-PKW mit Abschreibung berechnet, entsprechend der jeweils aktuellen ADAC-Autokostenberechnung.
– Die Nachbearbeitung bei digitaler Produktion wird mit 15,00 € pro angefangenen
15 Minuten berechnet.
3.6 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 STUDIO LETSCH wählt die Filme und Fotografien aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluß der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung der
Filme und/oder Fotografien fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein
Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von STUDIO LETSCH
finanzielle Vorleistungen, die 25% der vereinbarten Vergütung übersteigen, so
sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann STUDIO LETSCH bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens
bleibt vorbehalten.
5. Nutzungsrechte
5.1 Jeder STUDIO LETSCH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
5.2 Die Fotografien dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich,
räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang
(zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt
den STUDIO LETSCH zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Jede auch nur teilweise Nachahmung eines Films oder einer Fotografie ist unzulässig.
5.3 STUDIO LETSCH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck
erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.4 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung
von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von STUDIO LETSCH.
Vertragsgrundlagen_AVG 18.12.09 11:55 Seite 2
5.5 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten
Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.6 Originale, Negative und Abzüge der Filme und Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
des Fotodesigners weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert
werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Film oder Fotodateien verändert (z.B. Montage,
fototechnische Verfremdung, Colorierung oder auch jede Veränderung bei der Bildwiedergabe wie Veröffentlichung in Ausschnitten) oder an Dritte weitergegeben werden.
6. Namensnennungspflicht
6.1 STUDIO LETSCH ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken
und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe
der Leistungen von STUDIO LETSCH namentlich zu nennen. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmung berechtigt STUDIO LETSCH, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der
vereinbarten bzw. nach dem AGD Vergütungstarif Design (neueste Fassung) üblichen
Vergütung neben dieser zu verlangen.
6.2 Sollte eine Zustimmung von STUDIO LETSCH zur Digitalisierung vorliegen, hat der
Auftraggeber bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicher zu stellen, dass der Name
von STUDIO LETSCH mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in
Abprache mit‚ STUDIO LETSCH mit wirksamen technischen Schutzmaßnahmen versehen
werden.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen
Filmen oder Fotografien, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem
Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung
gesondert berechnet.
7.2 STUDIO LEZTSCH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt,
die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, STUDIO LETSCH
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von STUDIO LETSCH abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, STUDIO LETSCH im Innenverhältnis von sämtlichen
Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben
(z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle und Reisen). STUDIO LETSCH ist in
Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von
dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle
Materialien etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 An Filmen und Fotografien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigen
tum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck
etwas anderes ergibt.
8.2 Sind die Originale STUDIO LETSCH zurückzugeben, hat dies nach vereinbarter
– bzw. wenn nichts vereinbart wird – nach angemessener Frist und unbeschädigt zu
geschehen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen,
die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im
Eigentum von STUDIO LETSCH. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat STUDIO LETSCH dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von STUDIO LETSCH geändert werden.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher
ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
9. Verlust, Beschädigung und verspätete Rückgabe von Fotomaterial
9.1 Sind Materialien STUDIO LETSCH zurückzugeben und ist der Auftraggeber zur
Rückgabe des ihm überlassenen Materials in einwandfreiem Zustand nicht in der Lage,
so hat er Schadensersatz zu leisten. STUDIO LETSCH ist in diesem Fall berechtigt,
R 1.000,00 für jedes Original und R 200,00 für jedes Duplikat zu verlangen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. STUDIO LETSCH bleibt die
Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9.2 Bei Überschreitung der Frist nach Ziff. 8.2 und für den Fall, dass die Frist nicht
bestimmt ist, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Rückgabe, ist
STUDIO LETSCH berechtigt, R 1,00 pro Tag und Original zu verlangen, niemals jedoch
mehr als 5% der Auftragssumme. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale ist. STUDIO LETSCH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
10.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind von STUDIO LETSCH Korrekturmuster
vorzulegen.
10.2 Die Produktionsüberwachung durch STUDIO LETSCH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
10.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber STUDIO LETSCH
bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart
wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
10.4 STUDIO LETSCH ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages
entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien
unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das
Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern STUDIO LETSCH nicht über ein
etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in
Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss STUDIO LETSCH für seine Werbezwecke
selbst einholen.
11. Haftung
11.1 STUDIO LETSCH haftet für entstandene Schäden z.B. an überlassenen
Gegenständen, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; für solche Schäden haftet der STUDIO LETSCH auch bei Fahrlässigkeit. Im
übrigen haftet es für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt
werden, übernimmt STUDIO LETSCH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung,
es sei denn, STUDIO LETSCH trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.
STUDIO LETSCH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller STUDIO LETSCH
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber STUDIO LETSCH von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
11.4 Der Auftraggeber hat Fotografien auf etwaige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls
freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Fotografien
entfällt jede Haftung seitens STUDIO LETSCH für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn
der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
11.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
des Werks schriftlich bei STUDIO LETSCH geltend zu machen. Zur Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und
sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe
und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. STUDIO LETSCH haftet
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken
hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden
und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung von STUDIO LETSCH. Dies
gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
12. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält STUDIO LETSCH die vereinbarte
Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte bzw.
böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz von STUDIO LETSCH.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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